FACHGERECHTE FORMULIERUNG,
PROTOTYPING, PRÜFUNG
UND HERSTELLUNG
VON KOSMETIKPRODUKTEN
FÜR IHRE MARKE
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FACHGERECHTE FORMULIERUNG,
PROTOTYPING, PRÜFUNG
UND HERSTELLUNG
VON KOSMETIKPRODUKTEN
FÜR IHRE MARKE
FACHGERECHTE FORMULIERUNG, PROTOTYPING, PRÜFUNG UND HERSTELLUNG VON KOSMETIKPRODUKTEN FÜR IHRE MARKE
Die Fragen sind nach Themen geordnet, vom ersten Schritt bis zu Etikett und Werbeaussagen. Klicken Sie eine Frage an, um die Antwort zu öffnen.
Die Antworten fassen die Inhalte der gesamten Website zusammen und sind unverbindlich. Einzelne Anforderungen können sich je nach Produkt, Zielmarkt und geltendem Recht unterscheiden, sodass die tatsächliche Lage Ihres Projekts vom Geschriebenen abweichen kann. Für eine verbindliche Auskunft rufen Sie uns unter +386 69 800 008 an oder schreiben Sie an info@labderma.co.
Zuerst brauchen Sie eine klare Vorstellung davon, für wen das Produkt bestimmt ist und was es leisten soll. Alles Weitere baut darauf auf, von der Formulierung über die Verpackung bis zur Dokumentation. Bei uns beginnt der Weg mit einem Gespräch über Zweck des Produkts, Zielgruppe und Markt. Es folgen Formulierungsentwicklung, Prototyp, Prüfungen, Dokumentation und Herstellung. Um Dokumentation und Anmeldung kümmern wir uns.
Sie müssen beim ersten Anruf nicht alle Antworten haben. Es genügt, wenn Sie wissen, an wen Sie verkaufen und was Sie sagen wollen.
Wenden Sie sich an uns. Wir sind eine Manufaktur in Slowenien, die Kosmetik für andere Marken entwickelt und abfüllt. Wir arbeiten mit erfahrenen Unternehmen ebenso wie mit Menschen, die gerade erst anfangen. Wichtig ist nur zu wissen, dass Sie sich auf ein fachliches Projekt einlassen, das Ihre Mitarbeit, Geduld und eine klare Vertriebsstrategie verlangt. Für alles Übrige sind wir da.
Die meisten unserer Projekte sind individuell. Die Formulierung entwerfen wir für Sie, und sie bleibt Ihre. Wünschen Sie einen schnelleren und günstigeren Weg, können wir auch eine fertige Formulierung im White-Label-Verfahren anbieten. Dann widmen wir uns vor allem der Verpackung und der Herstellung.
White Label bedeutet, dass ein Hersteller ein Produkt entwickelt und es mehreren Kunden verkauft. Jeder vermarktet es unter eigener Marke und in eigener Verpackung; das Produkt darin ist gleich oder nur geringfügig verändert, etwa in Duft oder Farbe. Der Vorteil ist die Geschwindigkeit, denn Dokumentation und Prüfungen liegen bereits vor. Der Nachteil: Die Formulierung selbst bietet nur begrenzte Differenzierung gegenüber Marken, die dieselbe oder eine ähnliche Basis verwenden.
Ändern lässt sich nur wenig. Wir können Pflanzenextrakte, Düfte und die Konsistenz tauschen und eine begrenzte Auswahl an Wirkstoffen ergänzen. Ein Wechsel von Konservierungsmittel oder Emulgator und eine Erhöhung der Wirkstoffe über den bestätigten Bereich hinaus bedeuten eine neue Stabilitätsprüfung und eine neue Sicherheitsbewertung — dann ist es kein White Label mehr, sondern Entwicklung.
Dafür entscheiden sich vor allem Kunden, die nicht auf Innovation setzen, sondern auf Bedarf oder Menge — etwa bei Handcremes oder UV-Schutz. Wir konzentrieren uns auf die Entwicklung von Produkten, die geistiges Eigentum Ihres Unternehmens werden. Formulierungen wiederholen sich nicht und bleiben Geschäftsgeheimnis.
Bei der Beauftragung einer Eigenentwicklung geht das Eigentum an der Formulierung auf den Auftraggeber über. Das Produkt gehört Ihnen, samt Dokumentation, und die Formulierung bieten wir niemandem sonst an. Beim White Label bleibt das Eigentum im Labor, denn es handelt sich um eine vorab erstellte Formulierung. Das wissen Sie im Voraus.
Alles ist Verhandlungssache. Haben Sie einen besonderen Fall, schreiben Sie uns.
Ja. Eine bestehende Formulierung können wir übernehmen, optimieren und bei uns herstellen. Wir bieten auch die Optimierung bestehender Formulierungen an, damit der Preis in unserer Produktion sinkt, während Eigenschaften und Wirksamkeit des Produkts gleich bleiben. Wird das Produkt außerhalb der EU hergestellt und soll eingeführt werden, brauchen Sie eine PIF mit Sicherheitsbewertung. Diese erstellen wir auch für Produkte, die nicht bei uns entwickelt wurden. Das Ergebnis kann auch negativ ausfallen und zeigen, dass die Formulierung geändert werden muss.
Eine möglichst gut ausgearbeitete Vorstellung vom Produkt und Wettbewerbs- oder Referenzprodukte mit Eigenschaften, die Ihnen gefallen. Diese Produkte müssen Ihrem nicht in allem ähneln. Nötig ist außerdem die Entscheidung, ob Sie ein bestimmtes Zertifikat anstreben, in welcher Verpackung Sie sich das Produkt vorstellen und wer Ihre Zielkunden sind.
Haben Sie bereits ein Unternehmen, kann Ihnen das steuerlich zugutekommen. Haben Sie keines, können Sie auch als Privatperson beginnen.
Es geht um die Analyse eines bestehenden Produkts eines anderen Anbieters, von dem Sie sich inspirieren lassen möchten. Ihr Produkt ist am Ende chemisch nicht mit dem Original identisch, kann ihm aber in Eigenschaften, Textur und Wirkung auf der Haut sehr nahekommen.
Eine seriöse Schätzung über den Daumen gibt es nicht. Die Spanne ist sehr weit und hängt von Produktart, Komplexität der Formulierung und Menge ab. Für eine Schätzung schreiben Sie uns mit Ihren Anforderungen. Nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung erstellen wir Ihnen ein Angebot. Bei Produkten, die bei uns entwickelt und auch hergestellt werden, können wir im Durchschnitt einen bis zu 25 Prozent niedrigeren Preis und eine schnellere Umsetzung anbieten als bei anderswo entwickelten Produkten. Mit der Formulierung optimieren wir nämlich zugleich unsere technologischen Verfahren und eingespielten Beschaffungswege.
Der Preis hängt von Formulierung, Verpackung und Chargengröße ab. Je größer die Charge, desto niedriger der Stückpreis. Im Preis stecken nicht nur die Rohstoffe. Einen wesentlichen Teil machen Verpackung, Abfüllung, Dokumentation und Prüfungen aus, die sich auf die Stückzahl der Charge verteilen. Genau deshalb ist der Unterschied zwischen hundert und tausend Stück so groß.
Die kleinste Charge hängt von Produktart und gewählter Verpackung ab; ohne Angaben zur Formulierung lässt sich daher keine genaue Zahl nennen. Wir arbeiten in drei Behälterklassen: 1 bis 5 Liter, 15 bis 30 Liter und 50 bis 200 Liter. Wie vielen Stück das entspricht, hängt von der Packungsgröße ab. Fünfzig Liter ergeben bei einer 50-Milliliter-Packung tausend Stück, bei einer 200-Milliliter-Packung zweihundertfünfzig. Deshalb sprechen wir über die Packungsgröße, bevor Sie den Behälter wählen.
Eine kleinere Charge ist pro Stück teurer, aber nicht unmöglich. Manufakturfertigung ist eigentlich der Grund, weshalb es uns gibt.
Für ein völlig neues Produkt rechnen Sie realistisch mit etwa acht Monaten bis gut einem Jahr. Am meisten Zeit nehmen die Stabilitätsprüfung, die 3 bis 4 Monate dauert, und die Lieferzeiten der Rohstoffe in Anspruch. Formulierungsentwicklung und Prototypen brauchen 4 bis 8 Wochen, Dokumentation und Anmeldung etwa eine Woche.
Der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht die Formulierung, sondern Verpackung und Druck. Deshalb sprechen wir so früh wie möglich über die Verpackung.
Den Termin für die Laborarbeit reservieren wir nach Eingang einer Vorauszahlung, die in der Regel dem vollständigen Projektbetrag entspricht. Eine Ausnahme gilt, wenn bei uns wegen Auslastung eine Wartezeit besteht. Dann sind mehrere Raten möglich, die jedoch alle vor Arbeitsbeginn fällig werden.
Für Formulierungsentwicklung und Prototypen, für die für das konkrete Produkt relevanten Prüfungen, für Dokumentation und Anmeldung, für Rohstoffe, für Verpackung und Druck sowie für die Abfüllung. Zusätzliche Prüfungen, etwa dermatologische oder klinische, führen externe Panels und Labore nach eigener Preisliste durch. Werden sie benötigt, planen wir sie gemeinsam.
Sie beginnt mit der Analyse von Markt und Zielgruppe, es folgt der Entwurf der Formulierung, dann der erste Prototyp. Den Prototyp prüfen wir gemeinsam, benennen die Schwächen, passen die Formulierung an und erstellen eine neue Version. Das wiederholen wir, bis das Produkt den Erwartungen entspricht. Danach folgen die für das konkrete Produkt relevanten Prüfungen und Sicherheitsarbeiten, die Dokumentation und die Herstellung.
Unser Wissen kommt aus Kosmetologie, Pharmakologie, Dermatologie, Labormedizin und Biochemie. Dahinter stehen langjährige Erfahrungen in der Produktentwicklung für den Apothekenmarkt und den allgemeinen, trendorientierten Markt.
Grob unterscheiden wir zwischen der technologischen Basis und den Wirkstoffen. Die technologische Basis sichert Stabilität, Sicherheit, Aussehen und Hautgefühl des Produkts. Dazu gehören Emulgatoren, Konservierungsstoffe, pH-Regulatoren und Feuchthaltemittel. Die Wirkstoffe sorgen für die Wirkung. Der erste Teil ist in Wahrheit anspruchsvoller als der zweite, obwohl in der Werbung fast ausschließlich vom zweiten die Rede ist.
Ja. Wir können die Formulierung an die Bedingungen des jeweiligen Qualitätszertifikats anpassen. Zertifikate vergeben unabhängige europäische und weltweite Anbieter, jeder mit eigenen Regeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Entwicklung für ein Zertifikat entscheiden und uns das mitteilen.
Die meisten Produkte zielen auf einen pH-Wert zwischen 4,5 und 5,5. Das liegt nahe am pH-Wert des natürlichen Säureschutzmantels der Haut und passt zugleich zu den meisten Konservierungssystemen. AHA- und BHA-Zubereitungen verlangen einen niedrigeren pH-Wert, mit Carbomer verdickte Zubereitungen einen etwas höheren.
Ja. Vegan bedeutet ohne Materialien tierischen Ursprungs und ist grundsätzlich nichts besonders Aufwendiges. Eine Ausnahme sind sehr spezifische Zielwirkungen, die sich nur mit nicht-pflanzlichen Peptiden erreichen lassen. Dann können Kompromisse nötig werden.
Ja. Sie erhalten den Prototyp zum Testen und bewerten ihn. Auf Grundlage Ihrer Anmerkungen passen wir ihn an und schicken einen neuen. Einen Prototyp, der nicht sicher in der Anwendung wäre, werden Sie nie erhalten. Diesen Teil erledigen wir bereits bei der Auswahl der Inhaltsstoffe.
Der Firmensitz ist in Ljubljana, die Produktion in einem kleinen Dorf im slowenischen Küstenland. Ein älteres Wohnhaus haben wir vollständig saniert und baulich nach den Standards der pharmazeutischen Herstellung ausgestattet. Statt eine Industriehalle zu mieten, haben wir ein eigenes, häusliches Umfeld gewählt. Alle Beteiligten wohnen in unmittelbarer Nähe, was den Transport auf das kleinstmögliche Maß reduziert.
Wir stellen flüssige bis mittelviskose Pflegeprodukte her: Cremes, Seren, Lotionen, Gele, Tonics, Shampoos, Öle und Ähnliches. Feste Seifen und pigmentierte dekorative Kosmetik stellen wir nicht her, dazu zählen Lippenstifte und Puder. Sehr wohl fertigen wir getönte Pflegeprodukte, bei denen ein Farbeffekt vorhanden sein darf, aber zweitrangig ist.
Wir sind Spezialisten für Hautpflege. Schönheit sehen wir in Ihrer Haut.
Sprühdosen unter Gasdruck, etwa Deodorants und Haarsprays, füllen wir nicht ab. Das gehört zu unserer Entscheidung für die Umwelt. Tuben füllen wir nicht ab, weil das Verfahren zu ungenau ist und ein hoher Anteil der Verpackung zu Abfall wird. Bei Tuben wird bis zu ein Fünftel der Verpackung zu Ausschuss, weil sich beim Verschweißen die Grafik verschiebt. Wir schlagen Alternativen vor, die weniger Abfall erzeugen.
Abgefüllt wird von oben in die Verpackung, danach folgt das Aufsetzen von Verschluss oder Spender. Das Verfahren ist so ausgelegt, dass das Produkt auf dem Weg in die Verpackung nicht mit Verunreinigungen in Berührung kommt. Die Produktion ist nahezu vollständig automatisiert, was Voraussetzung für kontrolliertes hygienisches Arbeiten und für eine reproduzierbare Füllgenauigkeit ist.
Das gesamte Betriebswasser gewinnen wir aus einer eigenen Regenwasserfassung in einer Dorflage ohne Smog; anschließend bereiten wir es im eigenen Haus mineralisch auf und veredeln es. Das Wasser wird zu hochreinem Prozesswasser für die Kosmetikherstellung aufbereitet und anhand kontrollierter interner Parameter überwacht. Wasser ist in den meisten Produkten der größte Einzelbestandteil — das ist also keine Nebensache.
Bestätigten Kunden ermöglichen wir selbstverständlich einen Besuch in unseren Räumen. Vor dem Eingang begrüßen Sie bei schönem Wetter auch die Bienen. Bei ihnen empfehlen wir etwas Vorsicht.
Hundert Prozent der Energie gewinnen wir aus einer eigenen Photovoltaikanlage, das Wasser bereiten wir selbst auf, und chemischer Abfall fällt durch sorgfältige Planung kaum an und wird ordnungsgemäß entsorgt. Bei Produkten, die bei uns entwickelt wurden, sind 95 Prozent der Rohstoffe natürlichen Ursprungs und vollständig biologisch abbaubar.
Da wir alle direkt neben der Produktion wohnen, ist auch der Transport-Fußabdruck klein. Die Inhaberin wohnt eine Tür weiter, im selben Gebäude.
Vor allem Rohstoffe in pharmazeutischer Qualität europäischer Herkunft mit den dazugehörigen Spezifikationen, Unterlagen und Prüfberichten. Identität, Reinheit und relevante Grenzwerte für Verunreinigungen werden anhand definierter Spezifikationen kontrolliert; pharmazeutische Qualität bedeutet nicht, dass ein Rohstoff buchstäblich frei von Verunreinigungen ist. Jede Charge ist rückverfolgbar, sodass Herkunft und Dokumentation bei Bedarf nachvollzogen werden können.
Wir verwenden ausgewählte asiatische Rohstoffe, aber nur dann, wenn sie unsere Qualitätsanforderungen erfüllen und geeignete Spezifikationen, Dokumentation sowie Prüfberichte vorliegen. Die erste Regel ist Qualität, der Preis kommt erst danach. Davon weichen wir auch auf Kundenwunsch nicht ab. Die Herkunft allein bestimmt nicht die Qualität eines Rohstoffs: Auch in China gibt es Hersteller hochwertiger kosmetischer Rohstoffe, darunter Vitamin C. Entscheidend sind Lieferant, Spezifikation, Rückverfolgbarkeit und die genaue Kenntnis dessen, was wir kaufen und von wem.
Ein Rohstoff ohne die nötigen Prüfungen und Unterlagen kann unbekannte Beimengungen, Schwermetalle oder Rückstände aus dem Herstellungsprozess enthalten. Kommt es zu einem Vorfall, lässt sich gar nicht feststellen, was schiefgegangen ist. Die Verantwortung für ein Produkt trägt, wer es in Verkehr bringt. Auch Unkenntnis darüber, was ein Produkt enthält, ist eine Form von Fahrlässigkeit.
Billige Rohstoffe geringer Reinheit ohne Dokumentation sind in den letzten Jahren auf dem Vormarsch. Bei uns begegnen sie Ihnen nicht.
Wir arbeiten nach den Grundsätzen von ISO 22716 für gute Herstellungspraxis in der Kosmetik, ISO 9001 für das Qualitätsmanagementsystem und ISO/IEC 17025 für die Kompetenz von Laboratorien. Eine Zertifizierung durch eine externe Stelle planen wir für die Zukunft.
Sie brauchen die PIF, also die Produktdokumentation, darin die Sicherheitsbewertung, die relevanten unterstützenden Prüfdaten und die Anmeldung im europäischen CPNP-Portal. Bei einer Entwicklung mit uns ist die Dokumentation Teil des Ergebnisses. Um diesen langweiligen Teil kümmern wir uns.
Die PIF ist die Produktdokumentation, so etwas wie ein Personalausweis. Sie enthält Angaben zum Produkt, zu den Inhaltsstoffen, zur Formulierung, zur Sicherheitsbewertung und zu den Prüfergebnissen. Ohne sie darf ein Produkt nicht auf den EU-Markt. Das gilt auch für Produkte, die Sie nur einführen und weiterverkaufen.
Die Sicherheitsbewertung ist die fachliche Prüfung aller eingesetzten Rohstoffe, ihrer Dosierung und der berechneten toxikologischen Kennwerte. Die Sicherheitsbewertung eines kosmetischen Mittels muss von einer Person durchgeführt werden, die über einen Hochschulabschluss oder eine offiziell als gleichwertig anerkannte Qualifikation in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem vergleichbaren Fachgebiet gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verfügt.
Wurde das Produkt von einer Fachkraft formuliert, bestätigt die Sicherheitsbewertung nur noch, dass es sicher zusammengesetzt ist.
CPNP ist das europäische Portal, in dem jedes Kosmetikprodukt vor dem Verkauf auf dem EU-Markt anzumelden ist. Die Anmeldung ist verpflichtend und verlangt fachliche Spezifikationen des Produkts. Sie nimmt die verantwortliche Person vor, also das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt.
Die verantwortliche Person ist das Unternehmen, das auf dem EU-Markt für das Produkt einsteht. Bringt Ihre Marke das Produkt in Verkehr, ist Ihr Unternehmen die verantwortliche Person. Ihr Name und die vollständige Anschrift müssen auf der Primärverpackung aufgedruckt sein.
Die Unterlagen, die wir erstellen, entsprechen der europäischen Verordnung und gelten für den EU-Markt. Außerhalb der EU gelten eigene Regeln. Das Vereinigte Königreich, die Schweiz und die USA verlangen eine eigene Anmeldung und in der Regel eine eigene verantwortliche Person beziehungsweise einen Vertreter im jeweiligen Land. Häufig verlangt werden auch die Angabe des Ursprungslands und Übersetzungen.
Sagen Sie uns, wohin Sie verkaufen wollen, und wir besprechen das schon vor Beginn der Entwicklung.
Dieselben wie überall in der EU. Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel. Sie verlangt eine Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts, legt Verbote und Beschränkungen für Stoffe sowie Positivlisten für bestimmte Kategorien wie Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter fest und regelt Kennzeichnung, Meldung und Tierversuche. Der europäische Kosmetikmarkt gehört zu den am strengsten regulierten der Welt — für Verbraucher eine gute Nachricht.
Der erforderliche Prüfumfang ist nicht für jedes Kosmetikprodukt identisch. Vor dem Inverkehrbringen muss die Sicherheit des Produkts im CPSR nachvollziehbar bewertet und in der PIF dokumentiert sein. Abhängig von Formulierung, Wassergehalt, Verpackung, Anwendung und mikrobiologischem Risiko werden in der Regel Stabilität, mikrobiologische Qualität und – sofern relevant – die Wirksamkeit des Konservierungssystems im Challenge-Test berücksichtigt. Vor dem Inverkehrbringen in der EU ist außerdem die Meldung im CPNP erforderlich. Welche Nachweise im Einzelfall notwendig sind, wird produktspezifisch festgelegt.
Sie prüft, ob das Produkt bis zum Ende der Haltbarkeit in einwandfreiem Zustand bleibt. Wir setzen es zyklisch Temperatur- und anderen Belastungen aus und simulieren so eine beschleunigte Alterung. Am besten führt man sie gleich in der Verpackung durch, in der das Produkt verkauft wird. Das Verpackungsmaterial kann mit den Rohstoffen reagieren, am häufigsten mit den Konservierungsstoffen; wichtig ist außerdem die Dampfdichtigkeit.
Durchgeführt wird sie nach den Leitlinien der ISO/TR 18811.
Sie prüft das Vorhandensein lebender Mikroorganismen im Produkt, üblicherweise Bakterien und Schimmelpilze. Sie zeigt, ob das Produkt richtig angelegt ist und wie empfindlich es gegenüber dem Wachstum von Mikroorganismen ist. Sinnvoll ist eine Wiederholung auch später im Lebenszyklus, vor allem bei Produkten im Tiegel, in den der Anwender mit den Fingern greift.
Der Challenge-Test beziehungsweise Konservierungsbelastungstest prüft, wie eine Formulierung nach gezielter Inokulation mit definierten Mikroorganismen die mikrobielle Belastung über einen bestimmten Zeitraum kontrolliert. Wird nach ISO 11930 geprüft, erfolgt die Bewertung anhand der für die Methode festgelegten Reduktions- und Akzeptanzkriterien zu definierten Zeitpunkten.
Ein bestandener Test bedeutet daher nicht pauschal, dass am Ende sämtliche eingebrachten Mikroorganismen nicht mehr nachweisbar sein müssen.
Das EU-Kosmetikrecht verbietet Tierversuche für kosmetische Zwecke im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Aussage „nicht an Tieren getestet“ ist jedoch nicht automatisch unzulässig oder irreführend. Artikel 20 Absatz 3 erlaubt eine solche Aussage, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für einzelne kosmetische Inhaltsstoffe können zudem Prüfdaten aus anderen Rechtsbereichen wie REACH vorliegen; die Aussage muss deshalb für das konkrete Produkt und seine Lieferkette geprüft und belegt werden.
Nein. Das ist eine der häufigsten Fehlvorstellungen. Das EU-Kosmetikrecht enthält keine einheitliche Positivliste aller für kosmetische Mittel zulässigen Rohstoffe. Es legt verbotene Stoffe, Stoffe mit Beschränkungen sowie Positivlisten für bestimmte Kategorien wie Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filter fest. Andere Inhaltsstoffe müssen im Rahmen der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts unter Berücksichtigung von Konzentration, Exposition und vorgesehener Anwendung beurteilt werden.
Einen dermatologischen Test führen wir dann durch, wenn das Produkt ihn wirklich braucht oder wenn Sie damit eine Aussage stützen möchten.
Der Patch-Test auf Hautreizung, die augenärztliche Prüfung, die LSF-Prüfung für den Sonnenschutz und dermatologische Tests zu einzelnen Produkteigenschaften, etwa zur Hypoallergenität. Besonders streng behandelt die Verordnung Kosmetik für die Augenpartie und Kosmetik für Kinder unter drei Jahren. Dort sind zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben.
Aus zusätzlichen Prüfungen ergeben sich die Nachweise für Wirkaussagen und weitere Anwendungshinweise.
Das hängt von der Formulierung und der Anwendung ab, nicht nur vom Aussehen. Die Art des Behälters entscheidet, wie viel Luft und wie viele Mikroorganismen im Laufe der Lebensdauer an das Produkt gelangen. Airless-Verpackungen schützen am besten, der Tiegel ist am riskantesten, der Pumpspender liegt dazwischen. Glas ist inert, Kunststoff leichter und günstiger.
Auf der Seite zur Verpackung finden Sie einen Auswahlhelfer: Sie wählen Produktart und Besonderheiten der Formulierung, und er nennt Ihnen die geeignete Verpackung und den Grund dafür.
Weil er ein offenes System ist. Bei jeder Anwendung kommt das Produkt mit Luft und mit den Fingern in Berührung. Oft ist er der schönste von allen und mikrobiologisch zugleich der riskanteste. Wenn Sie ihn wählen, berücksichtigen wir das bei der Formulierung und bei der Wahl der Konservierung.
Das Produkt liegt nicht im Behälter selbst, sondern in einem Beutel darin, oder der Behälter hat einen Kolben, der das Produkt nach oben schiebt. In beiden Fällen kann während der Anwendung keine Luft eindringen, und das noch nicht verbrauchte Produkt kommt nie mit den Fingern in Berührung. Für empfindliche, oxidationsanfällige Wirkstoffe und für Produkte mit weniger Konservierung ist das die beste Wahl. Sie ist allerdings etwas teurer.
Kunden gestalten und beschaffen die Verpackung in der Regel selbst, gemeinsam mit ihrem Kreativteam. Wir beraten dabei, damit die Verpackung auch den chemischen Anforderungen der Formulierung entspricht. Ist Ihnen das nicht möglich, beschaffen wir die Verpackung. Wir bestellen sie jeweils nach dem Bedarf der Kunden.
Das Angebot umfasst Kunststoff- und Glasflaschen mit verschiedenen Dosiersystemen, Glas- und Kunststofftiegel, Pumpspender und Sprühköpfe sowie weitere Standard- und Sonderverpackungen nach Absprache.
Für Kunden, die bei uns ein Produkt entwickeln oder abfüllen lassen, erstellen wir gegen Aufpreis eine einfache grafische Gestaltung des Etiketts mit allen Pflichtangaben, druckfertig. Die Leistung richtet sich an einfachere Projekte. Wer ein ausdrucksstärkeres Erscheinungsbild möchte, sollte einen Grafikdesigner beauftragen.
Glas, Aluminium und hochwertiger Kunststoff. Glas und Aluminium sind derzeit sehr beliebt, doch auch bestimmte Kunststoffe haben ihre Vorzüge. Bei Produkten mit ätherischen Ölen raten wir von PET ab und empfehlen Glas oder PP. Wichtig zu wissen: Ätherische Öle greifen zuerst Dichtungen, Steigrohr und Feder im Mechanismus an und erst danach den Behälter selbst. Deshalb muss man die Spezifikation des Mechanismus prüfen, nicht nur die des Behälters.
Der radikalste Weg ist eine eigene Verpackungsform. Das bedeutet hohe Wiedererkennbarkeit und ein Gefühl von Luxus, zugleich aber einen deutlich höheren Einkaufspreis und größere Mengen. Der günstigere Weg ist eine Standardform mit einem eigenständigen Etiketten- oder Faltschachteldesign. Für die meisten Marken ist das die richtige Entscheidung.
Name und Anschrift der verantwortlichen Person, die Nennfüllmenge, die Haltbarkeit oder das Symbol des geöffneten Tiegels, die Chargennummer, die Funktion des Produkts, die Liste der Inhaltsstoffe unter der Bezeichnung Ingredients oder INCI und die Vorsichtsmaßnahmen. Chargennummer und Warnhinweise legen wir fest: die Warnhinweise in der Entwicklung, die Chargennummer bei der Herstellung jeder Charge.
Auf der Seite zur Verpackung finden Sie ein interaktives Etikett, auf dem jede Angabe nummeriert und erläutert ist.
Auf einen beigelegten Zettel dürfen nur die Vorsichtsmaßnahmen und die Inhaltsstoffliste. Alles Übrige muss auf der Primärverpackung bleiben, auch wenn es scheint, dass kein Platz ist. Werden sie ausgelagert, muss auf der Verpackung das Symbol der Hand mit dem Buch stehen, das den Anwender darauf hinweist, dass die Angaben im beigelegten Material zu finden sind.
Für Seifen, Badekugeln und ähnliche kleine Produkte erlaubt die Verordnung, dass die Inhaltsstoffliste auf einem Hinweis unmittelbar beim Produkt im Regal steht. Das ist der einzige Fall dieser Art.
Das ist die PAO-Angabe: Sie nennt die Zahl der Monate, in denen das Produkt nach dem Öffnen noch verwendbar und unverändert ist. Verwendet wird sie, wenn die Haltbarkeit mehr als 30 Monate beträgt. Beträgt die Haltbarkeit 30 Monate oder weniger, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben und nicht das Tiegelsymbol. Das ist ein häufiger Fehler.
Den PAO legen wir nach den Prüfungen fest, aus vier Quellen: Stabilitätsprüfung, Challenge-Test, mikrobiologische Qualität der Charge und gewählte Verpackung.
Die Verordnung schreibt keine Größe vor, verlangt aber eine unverwischbare, leicht lesbare und deutlich sichtbare Schrift. In der Praxis heißt das mindestens etwa einen Millimeter. Die Inhaltsstoffliste ist üblicherweise das kleinste Element auf dem Etikett und muss dennoch gut lesbar bleiben.
Die Druckerei benötigt ein PDF im Standard PDF/X-1a:2001 oder PDF/X-4, im Farbraum CMYK und mit 300 dpi Auflösung in Endgröße. Die Beschnittzugabe beträgt 3 Millimeter an jeder Seite, der Sicherheitsabstand 3 Millimeter nach innen. Die Schnittlinie muss eine eigene Sonderfarbe auf einer eigenen Ebene sein, als nicht druckend gekennzeichnet.
Schriften müssen eingebettet oder in Pfade umgewandelt sein. Weiß darf niemals überdruckend gesetzt sein, sonst verschwindet es im Druck.
Die Breite des Etiketts ist der Umfang des Behälters minus 10 Millimeter, damit sich das Etikett nicht selbst überlappt. Die Höhe ist die Behälterhöhe minus 5 Millimeter oben und 5 Millimeter unten. Bei gerundeten Verpackungen rechnen Sie als Höhe nur den geraden Teil der Wand, nicht die gesamte Behälterhöhe. Auf der Seite zur Verpackung finden Sie dafür einen Rechner.
Am häufigsten Digitaldruck für Etiketten, Siebdruck direkt auf die Verpackung und Thermotransfer. Der Digitaldruck eignet sich am besten für kleine Auflagen und viele Farben. Der Siebdruck ergibt einen kräftigen, beständigen Aufdruck direkt auf der Verpackung. Der Thermotransfer brennt sich in das Etikett ein und ist daher grundsätzlich unverwischbar.
Welches Verfahren das richtige ist, hängt vom Verpackungsmaterial, seiner Form und der Zahl der Farben ab.
Nein. Parabene sind in der EU zugelassene Konservierungsstoffe mit festgelegten Höchstkonzentrationen. Die „Ohne“-Aussage stellt sie als schädlich dar und setzt damit einen rechtmäßig zugelassenen Inhaltsstoff herab, was das Kriterium der Redlichkeit ausdrücklich verbietet. Dasselbe gilt für „ohne Silikone“, „ohne Sulfate“ und ähnliche Angaben.
Nein. Jeder Stoff ist eine Chemikalie, auch Wasser und Vitamine. Der Begriff Chemikalie beschreibt die chemische Beschaffenheit eines Stoffes und nicht seine Schädlichkeit. Die Aussage ist wissenschaftlich falsch und damit irreführend.
Nur, wenn Sie das allergene Potenzial tatsächlich gesenkt haben und dies belegen können. Sie darf nicht als Versprechen verstanden werden, eine allergische Reaktion sei ausgeschlossen — das kann niemand zusichern. Darüber wird bei der ersten Fassung der Rezeptur entschieden, nicht später. Bekannte Allergene sind bereits dann auszuschließen, einschließlich der 26 kennzeichnungspflichtigen Duftstoffallergene.
Es bedeutet, dass die Wirkung instrumentell an einem Panel von Personen gemessen wurde, nach einem vorab festgelegten Protokoll und mit statistischer Auswertung gegen den Ausgangszustand. Die Aussage darf genau das wiedergeben, was gemessen wurde, und nicht mehr. Das Ergebnis ist nicht garantiert: Die Studie kann auch zeigen, dass es keinen Unterschied gibt.
„Natürlich“ ist kein rechtlich definierter Begriff. Deshalb muss klar sein, worauf sich die Aussage bezieht, gestützt auf eine Anteilsberechnung nach ISO 16128. „Biologisch“ ist nur im Rahmen eines Zertifizierungsstandards sinnvoll, den Sie tatsächlich erlangt haben. Ohne Zertifikat ist die Aussage nicht gestützt.
In der Kosmetik gibt es keine rechtliche Definition; die Aussage muss aber über die gesamte Lieferkette hinweg zutreffen, einschließlich Spuren von Bestandteilen tierischen Ursprungs. Belegt wird sie durch Lieferantenerklärungen zu jedem Rohstoff, gesammelt bereits während der Entwicklung. Für das Zeichen auf der Verpackung melden Sie sich beim Zeicheninhaber an.
Nur, wenn der Faktor nach den vorgeschriebenen Methoden gemessen wurde — ISO 24444 für den LSF und ISO 24443 für UVA — und das Produkt in den vorgeschriebenen Klassen gekennzeichnet ist. Begriffe wie „hundertprozentiger Schutz“, „Sunblocker“ oder „ganztägiger Schutz“ sind unzulässig.
Nein. Das sind Heilaussagen. Schreiben Sie einem Produkt Heilung oder die Veränderung von Körperfunktionen zu, ist es rechtlich keine Kosmetik mehr, sondern ein Arzneimittel mit einem völlig anderen Zulassungsverfahren.
Die Aussagen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen bei der Erstellung der Dokumentation — bevor die Verpackung in den Druck geht, nicht danach. Auf der Seite Unsere Vision finden Sie ein Hilfsmittel mit achtzehn häufigen Aussagen. Es sagt, ob eine Aussage zulässig ist, und bei belegbaren Aussagen auch, wie sie belegt wird und wie lange die Erstellung des Nachweises dauert.
Es bedeutet, dass ein Produkt Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs enthält, also solche, die sich in Pflanzen und anderen natürlichen Quellen finden und nur minimal verarbeitet sind. Es bedeutet nicht zwingend, dass sie ökologisch angebaut wurden, und nicht, dass sie tatsächlich aus Pflanzen gewonnen sind. Sie können im Labor hergestellt sein und sind lediglich chemisch identisch mit denen aus der Natur.
Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht. Die meisten Produkte enthalten über 60 Prozent Wasser, das ebenfalls als natürlicher Rohstoff gilt.
Biokosmetik richtet sich danach, wie die Rohstoffe angebaut wurden. Es geht um Rohstoffe ohne Pestizide und ohne gentechnisch veränderte Organismen, zertifiziert bei Organisationen wie COSMOS, Ecocert oder USDA Organic. Naturkosmetik spricht über die Herkunft der Inhaltsstoffe, Biokosmetik über die Art des Anbaus. Der Bio-Begriff ist besser bestimmt, weil hinter ihm ein Zertifikat mit eigenen Regeln steht.
Der Begriff stellt die Sicherheit der Inhaltsstoffe in den Mittelpunkt und schließt jene aus, die als potenziell schädlich gelten — unabhängig davon, ob sie natürlichen oder synthetischen Ursprungs sind. Dabei ist ein kritischer Blick geboten. Immer wieder taucht die Nachricht auf, dieser oder jener Rohstoff sei gefährlich, obwohl es dafür keinen Beleg gibt. Der Zweck ist oft psychologisch: Der Kunde soll sein ganzes Sortiment austauschen und etwas Neues kaufen.
Eine Marketingtaktik, bei der ein Unternehmen die Beliebtheit von Natur- und Nachhaltigkeitskosmetik nutzt, ohne dass das Produkt dem wirklich entspricht. Anzeichen sind unklare Angaben ohne Zertifikate, ein minimaler Anteil natürlicher Inhaltsstoffe und häufig auch das übermäßige Herausstellen eines einzelnen Star-Inhaltsstoffs, von dem im Produkt sehr wenig steckt.
Nicht zwangsläufig. Pflanzliche Rohstoffe sind eine häufige Ursache allergischer Reaktionen, vor allem ätherische Öle und Extrakte. Hundertprozentige Naturkosmetik, wie sie sich Käufer vorstellen, gibt es praktisch nicht. Und das ist gut so, denn sie hätte mehr negative als positive Wirkungen. Ohne geeignete Konservierung würde ein Produkt zum Nährboden für Bakterien und Schimmel.
Das sind Inhaltsstoffe, die chemisch mit den natürlichen identisch sind, aber im Labor und nicht unmittelbar aus der Pflanze gewonnen werden. Beispiele sind Hyaluronsäure aus Fermentation und Bakuchiol. In der Regel sind sie nachhaltiger als die klassische Extraktion, weil sie pflanzliche Ressourcen nicht erschöpfen. Häufig machen sie ein Produkt zugleich vegan.
Meist nicht wegen eines gefährlichen Inhaltsstoffs, sondern wegen des aktuellen Zustands der Haut. Grob gibt es zwei Gründe: Allergie und Überempfindlichkeit. Kosmetik auf dem EU-Markt ist streng reguliert, und die Wahrscheinlichkeit, ein gefährliches Produkt gekauft zu haben, ist sehr gering. Auch umfassend geprüfte Produkte können bei manchen Anwendern unerwünschte Reaktionen auslösen.
Eine Allergie ist eine Reaktion des Immunsystems auf einen Stoff, den der Körper als fremd erkennt. Sie ist häufig angeboren und in der Regel lebenslang, kann aber auch bei größeren hormonellen oder körperlichen Veränderungen auftreten. Überempfindlichkeit oder Irritation ist keine Immunreaktion, sondern die Folge einer geschwächten Hautbarriere, die Inhaltsstoffe zu tief eindringen lässt. In der Praxis ist sie deutlich häufiger und vergeht meist, wenn sich der Hautzustand oder die Umstände ändern.
Deshalb lohnt es sich manchmal, ein Produkt einfach beiseitezulegen und es in ein bis zwei Monaten erneut zu versuchen.
Machen Sie einen Patch-Test, halten Sie die Routine einfach und bei bewährten Inhaltsstoffen, und führen Sie nicht mehrere neue Produkte gleichzeitig ein. Stärken Sie die Haut mit Feuchthaltemitteln und Lipiden, die die Schutzbarriere wiederaufbauen, und wählen Sie Produkte mit einem pH-Wert zwischen 5,0 und 5,5, wie ihn die Haut selbst hat.
Kommt es zu einer Reaktion, verwenden Sie milde, beruhigende Produkte, am besten nach Rat einer Apothekerin oder eines Apothekers.
Das können Sie — Sie sollten sich aber bewusst sein, dass Sie damit die Verantwortung übernehmen für mikrobiologische Einwandfreiheit, Gegenanzeigen und allergische Reaktionen. Kräuter und pflanzliche Rohstoffe aus dem Garten oder dem Wald sind nicht von Allergenen befreit und können für Allergiker und für Kinder gefährlich sein. Das gilt vor allem für ätherische Öle.
Es spricht nichts dagegen, selbst mit Kosmetik zu experimentieren. Man sollte nur die Risiken kennen.
Falls Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, schreiben Sie uns an info@labderma.co. Wir antworten individuell und gezielt auf Ihren Fall.
Änderungen der Inhalte dieser Website sowie mögliche Fehler im Text behalten wir uns vor.