FACHGERECHTE FORMULIERUNG,
PROTOTYPING, PRÜFUNG
UND HERSTELLUNG
VON KOSMETIKPRODUKTEN
FÜR IHRE MARKE
Die Produktinformationsdatei und die Sicherheitsbewertung — für Produkte, die bei uns entstehen, und für Produkte, die Sie aus einem anderen Markt in die Europäische Union bringen.
Die PIF (Product Information File) ist die zentrale Dokumentationsakte eines Kosmetikprodukts. Sie bündelt die vorgeschriebenen Informationen und Unterlagen und dokumentiert die Grundlage für die Sicherheitsbewertung und die regulatorische Konformität des Produkts. Sie enthält unter anderem Angaben zur Zusammensetzung, den CPSR sowie relevante Prüfergebnisse.
Für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten im Markt der Europäischen Union ist sie verpflichtend und ermöglicht Rückverfolgbarkeit und Konformität mit dem Gesetz — wir nennen sie auch den „Personalausweis des Produkts“. Die Sicherheitsbewertung, im europäischen Sprachgebrauch CPSR (Cosmetic Product Safety Report), ist der Teil davon, den ein Sachverständiger erstellt.
Ist Ihr Produkt bereits entwickelt und wird es außerhalb der Europäischen Union hergestellt, denken Sie daran, dass Sie für den Verkauf im EU-Markt ebenfalls eine PIF benötigen — sie muss mindestens die vorgeschriebene Sicherheitsbewertung enthalten.
Wir übernehmen Prüfungen und die Erstellung der Sicherheitsbewertung auch für bestehende Produkte, die Sie aus anderen Märkten lediglich in die EU einführen möchten.
Bei einer Entwicklung mit uns erhalten Sie die PIF als festen Bestandteil des Ergebnisses — sie wird nicht getrennt beauftragt und nicht getrennt berechnet. Wie eine Entwicklung abläuft, steht auf Kosmetikentwicklung; wer die Formulierung nicht selbst besitzen muss, findet unter White Label Kosmetik Rezepturen, für die die Sicherheitsbewertung bereits vorliegt.
Die Produktinformationsdatei ist der zentrale Teil der Dokumentation eines Kosmetikprodukts. Sie enthält Inhaltsstoffe, Formulierung, Sicherheitsbewertung und Prüfergebnisse und ist für das Inverkehrbringen im EU-Markt verpflichtend.
Der Cosmetic Product Safety Report ist die Sicherheitsbewertung innerhalb der PIF — der Teil, den ein Sachverständiger erstellt. Er prüft die Eignung aller eingesetzten Rohstoffe, ihre Dosierung und die berechneten Toxizitätsparameter.
Ja. Für den Verkauf im EU-Markt benötigen Sie ebenfalls eine PIF, und sie muss mindestens die vorgeschriebene Sicherheitsbewertung enthalten. Wir übernehmen Prüfungen und Sicherheitsbewertung auch für bestehende Produkte.
Ja. Bei Produkten, die nicht bei uns entwickelt wurden, können Prüfergebnisse negativ ausfallen oder auf notwendige Änderungen der Formulierung hinweisen. Wir beraten vorab, interpretieren die Ergebnisse und arbeiten mögliche Anpassungen mit Ihnen aus.
Sagen Sie uns, welches Produkt es ist, wo es hergestellt wird und welche Unterlagen Sie bereits haben. Danach wissen wir, was noch fehlt. Verwandt: Kosmetikentwicklung · Private Label Kosmetik · Stabilitätsprüfung · Challenge-Test · CPNP-Meldung