FACHGERECHTE FORMULIERUNG,
PROTOTYPING, PRÜFUNG
UND HERSTELLUNG
VON KOSMETIKPRODUKTEN
FÜR IHRE MARKE
Meldung eines Kosmetikprodukts im europäischen CPNP vor dem Inverkehrbringen auf dem Markt der Europäischen Union.
Das CPNP ist ein Meldesystem und keine Vorabzulassung des Produkts. Eine erfolgreiche Meldung ersetzt weder Sicherheitsbewertung noch PIF, korrekte Kennzeichnung oder die Benennung einer verantwortlichen Person.
Vor Abschluss der Meldung müssen die endgültige Formulierung, die verantwortliche Person, Produkt- und Verpackungsdaten sowie die erforderlichen technischen Unterlagen ausreichend geklärt sein. Sind PIF oder CPSR noch nicht abgeschlossen, sollte zuerst die Dokumentation vervollständigt werden.
Für jedes Kosmetikprodukt auf dem EU-Markt muss eine verantwortliche Person mit Sitz in der Europäischen Union benannt sein. Sie trägt die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts. Ein Labor kann Unterlagen erstellen und bei der Meldung unterstützen, übernimmt dadurch jedoch nicht automatisch die Rolle der verantwortlichen Person.
Nein. Es handelt sich um eine verpflichtende Produktmeldung, nicht um eine behördliche Vorabzulassung.
Senden Sie uns Produktdaten, Herstellungsland, Angaben zur verantwortlichen Person und die bereits vorhandenen Unterlagen. Wir prüfen, was vor der CPNP-Meldung noch fehlt. Verwandt: PIF und CPSR · Stabilitätsprüfung · Challenge-Test